Mehrwertsteuer

 

... auf Anfang 2024

 

Per 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die MWST-Sätze erhöht. Es wird weiterhin drei MWST-Sätze geben, und auch die Zuteilung bleibt grösstenteils unverändert:

 

 

bisher

ab 01.01.2024

Normalsatz

7.7 %

8.1 %

Reduzierter Satz

2.5 %

2.6 %

Sondersatz Hotellerie

3.7 %

3.8 %

 

Massgebend für die Anwendung der Sätze ist das Liefer- oder Leistungsdatum, das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlung spielt keine Rolle. Alle bis zum 31.12.2023 erbrachten Leistungen werden zu den alten Sätzen, alle ab 01.01.2024 erbrachten Leistungen zu den neuen Sätzen in Rechnung gestellt.

 

Bei wiederkehrenden oder über einen längeren Zeitraum erbrachten Leistungen (z.B. Zeitungsabonnemente) ist eine Aufteilung der Leistung pro rata temporis auf die alten und neuen Steuersätze vorzunehmen und auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Falls dies nicht erfolgt, kommt für den ganzen Betrag der höhere Steuersatz zur Anwendung.

 

Auch die Steuersätze und Umsatz-Limiten bei der Abrechnung nach Saldosatz werden erhöht und können der Homepage der Eidg. Steuerverwaltung ESTV entnommen werden.

 

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Abklärung, welche Massnahmen für die Umstellung in Ihrem Betrieb erforderlich sind (z.B. Anpassungen Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm). Ebenfalls raten wir Ihnen, bei Offerten für Arbeiten und Leistungen im 2024 auf den höheren Steuersatz hinzuweisen.

 

Weitere Informationen zur MWST-Satzänderung finden Sie in der MWST-Info 19 der Eidg. Steuerverwaltung ESTV.

 

Auch wir stehen Ihnen bei Fragen rund um die Mehrwertsteuer gerne zur Verfügung.

 

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