Kostenlose Fristverlängerung bis 15. September 2015
...demnächst erfassen
Die Steuererklärung 2014 sollte bis spätestens 15. Mai 2015 eingereicht werden, ansonsten sollte zur Vermeidung von Mahngebühren (CHF 60.00 im Kanton Bern) eine kostenlose Fristverlängerung verlangt werden.
Für unsere Kunden erfassen wir die kostenlose Fristverlängerung bis 15. September 2015 automatisch. Wer nicht bei uns Kunde ist, kann die Fristverlängerung online beantragen: