Fristverlängerungen
…Fristverlängerungen und Verlängerungsgebühren
Die Steuererklärung 2020 ist im Kanton Bern für Unselbständigerwerbende bis am 15. März 2021 und für Selbständigerwerbende bis am 15. Mai 2021 einzureichen. Kann diese Einreichungsfrist nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung von Mahngebühren (im Kanton Bern zur Zeit CHF 60.00) eine Fristverlängerung zu beantragen.
Ab dem 1. Januar 2021 gelten diesbezüglich neue Fristen und Gebühren:
Fristverlängerung bis:
15. Juli online gebührenfrei andere CHF 20.00
15. September online CHF 20.00 andere CHF 40.00
15. November online CHF 40.00 andere CHF 60.00
Für unsere Kunden erfassen wir die Fristverlängerungen automatisch online.
Im Kanton Luzern gelten andere Einreichungsfristen.